Am 24.05.2022 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Empfänger aller Agrarausgleichszahlungen im Haushaltsjahr 2021 veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wird von der landwirtschaftlichen Fachpresse erneut darauf hingewiesen, dass unter den TOP-Empfängern auch 2021 wieder Landesbetriebe, Kommunen und Erzeugerorganisationen sind. Die höchsten Zahlungen gingen dabei an:
1. Landesamt für Umwelt (LfU), Potsdam: 14,37 Mio. Euro
2. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Magdeburg: 13,04 Mio. Euro
3. Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft: 12,65 Mio. Euro
4. Pfalzmarkt für Obst- und Gemüse eG, Mutterstadt: 11,63 Mio. Euro
5. Landwirtschaftsministerium Niedersachsen: 8,96 Mio. Euro
Tatsächlich sind 10 der 15 größten Empfänger Landesbetriebe oder ähnliche öffentliche Stellen. In Schleswig-Holstein führt die Liste der TOP-Empfänger der Landesbetrieb für Küstenschutz mit 8,2 Mio. Euro an, gefolgt von der landeseigenen Stiftung Naturschutz mit 2,01 Mio. Euro.
In der Broschüre des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft wird die Frage „Warum wird die Landwirtschaft so stark subventioniert?“ wie folgt beantwortet:
„Die Förderung begründet sich aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit der besonderen Rolle der Landwirtschaft, die eine durchgehende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen, gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln sicherstellt. Mit dem Geld sollen vor allem größere Schwankungen der Preise für Agrarprodukte abgefedert werden, um das Einkommen der Betriebe zu stabilisieren.“
Inwiefern dies für staatliche Einrichtungen, deren vorrangige Aufgabe nicht in der Produktion von Agrarprodukten sondern oftmals im Deich-, Küsten- und Hochwasserschutz liegt, gilt, soll nicht das Thema dieses Beitrags sein, obwohl sich darüber sicher seitenlang diskutieren ließe.
Die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft, so eine andere (richtigere!?) Bezeichnung für „Agrarsubventionen“, werden aus öffentlichen Haushalten, also Steuergeldern von uns allen finanziert. Darauf wird immer wieder gerne hingewiesen.
Die größte Behörde des Bundes, die Bundesagentur für Arbeit, wird ebenfalls aus Beiträgen und Steuermitteln, also Geld von uns allen, finanziert. Nun haben Agrarpolitik und Arbeitsmarktpolitik auf den ersten Blick nicht sehr viele Berührungspunkte und die dort verantwortlichen Fachpolitiker mit ihren jeweils sehr komplexen Themen sicherlich genug zu tun. Umso mehr lohnt sich ein Blick „von oben“!
Die Ausgleichszahlungen der EU an die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland betrugen im Jahr 2021 6,7 Mrd. Euro. Diese verteilten sich auf 317.735 Begünstigte (Antragsberechtigte).
Die folgende Graphik zeigt die Aufteilung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 57,6 Mrd. Euro im Jahr 2021. Mit ihren fast 100.000 Mitarbeitern ist die BA die größte Behörde des Bundes.
Quelle: www.consilium.europa.eu
Die zweite Graphik zeigt die im Entwurf von 2018 vereinbarten Haushaltsmittel der EU für die Jahre 2021 bis 2027.
Teilt man den Haushaltsansatz für die gemeinsame Agrarpolitik (336,4 Mrd. Euro für die gesamte EU!) durch sechs, kommt man auf ein durchschnittliches, jährliches Volumen von 62,3 Mrd. Euro. Das sind für den Agrarsektor der gesamten EU knapp 5 Mrd. Euro mehr als die Ausgaben der größten Behörde der Bundesrepublik Deutschlands im Jahr 2021. Interessant ist in diesem Zusammenhang sicher auch der Anteil der Verwaltung mit 15,3% (8,8 Mrd. Euro) an den Gesamtausgaben der BA in 2021.
Oft ist ein Blick über den Tellerrand auf andere Bereiche der Gesellschaft, die maßgeblich durch die Politik geregelt werden, hilfreich! Nur so bekommt man einen Eindruck von Relationen, die einem im Alltag eher nicht vermittelt werden, die für eine öffentliche Diskussion aber hilfreich sein können!