Was mein ist, ist auch Dein?

Eine Schlagzeile der letzten Woche verdient, so finden wir, ein ganz besonderes Augenmerk: „Umwidmung von Feldwegen zu Radstraßen in Landau – Winzer und Landwirte wehren sich.“

Was steckt dahinter? Die Rheinland-Pfälzische Stadt Landau plant, Feldwege zu Radstraßen umzuwidmen. Der Bau dieser Wege war ehemals nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Betriebe und Winzer einen Teil ihres Landes dafür entschädigungsfrei zur Verfügung gestellt hatten. Mit der Umwidmung zu Radstraßen wären diese Betriebe zukünftig auf ihrem ehemaligen, nun öffentlichen Land faktisch nur noch geduldet. Man könnte natürlich sagen, „Geschenkt ist geschenkt!“ Allerdings verkennt dies die Signalwirkung einer solchen Entwicklung.

Immer häufiger fällt bei agrarpolitischen Diskussionen in den letzten Jahren der Begriff der „Enteignung durch die Hintertür“. Kann man auf seinem eigenen Grund und Boden nicht mehr so wirtschaften, wie man es selbst für richtig und zur Sicherung des eigenen Einkommens für erforderlich hält, dann fühlt sich das nach Enteignung an. Selbstverständlich will man sich bei der Bewirtschaftung ja an die Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis und bestehende Gesetze halten! Trotzdem fühlt man sich nicht mehr wie der Herr im eigenen Haus.

Anlass zur Diskussion bietet ebenfalls das Betretungsrecht. Die Artikel über Probleme mit Querfeldeingängern, oft mit Hunden, nehmen stetig zu. Eigentum wird als „Natur“ wahrgenommen, die jedem zur individuellen Nutzung zur Verfügung steht. Mein individuelles Recht auf einen ungestörten Spaziergang an der frischen Luft wiegt höher als das Recht des Eigentümers/Pächters an seinem Grund und Boden. Das geht bisweilen sogar so weit, dass über Kartoffeldämme und bestellte Felder gelaufen wird. Stellt sich der Grundeigentümer oder Pächter dem Gespräch, stößt er im Idealfall auf Gedankenlosigkeit und Unwissen, immer öfter aber auch auf aggressive Opposition. Das gipfelt sogar in Äußerungen darüber, dass sich der mitgeführte Hund doch „entfalten“ können müsse. Wissen über das Jagdrecht oder tierschutzrelevante Fakten wird ignoriert oder ist gar nicht vorhanden.

Jeder der genannten Punkte für sich allein ist ärgerlich genug, im Zusammenhang gesehen, zeichnet sich allerdings eine gesellschaftliche Entwicklung ab, die an den Grundfesten unserer Verfassung rüttelt: Dem Recht auf Eigentum.  In Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Wehret den Anfängen, muss also die Devise sein! Das erfordert den Einsatz eines jeden einzelnen! Im direkten, aufklärenden Gespräch mit Querfeldeinläufern, in der Gemeindevertretung vor Ort und durch die Vertreter in den Verbänden auf allen politischen Ebenen bis nach Berlin.

In Zeiten, wo man als Landwirt an allen Fronten so gefordert ist, wie gerade jetzt, fehlt einem oftmals die Kraft für solche Aufgaben. Allerdings: Es geht hier um so viel und ein kollektives, resigniertes Schulterzucken könnte fatale Folgen haben.

Wir wünschen allen gesegnete Feiertage und einen guten Start in ein Jahr 2022 voll Gesundheit und Zuversicht!

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