Kaum zu glauben!

Am 26. April dieses Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Damit wird die Verantwortlichkeit der einzelnen Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Landnutzung für deren Ziele bei der Reduzierung der Treibhausgase einkassiert und der Fokus auf die Fortschritte aller Bereiche gemeinsam abgezielt. Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es dazu:

„Im Fokus steht nun, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, können die Klimaziele sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden. Damit wird die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.“

Weiter lesen wir: „Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien haben ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.“

Die Bedeutung eines jungen Gremiums wächst: „Das neue Gesetz stärkt zudem die Rolle des Expertenrates für Klimafragen – in Zukunft wird dieser die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen. Zudem kann er nun auch eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.“

„Es sind die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Landnutzung. Wenn ein Sektor die vorgeschriebenen Klimaziele nicht erreicht, dann kann das durch die anderen Bereiche ausgeglichen werden. Wichtig ist: Die Gesamtbilanz muss stimmen.21.04.2024“

 

Eine heile Welt also? In der alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen? Klimaziele können sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden? Wer entscheidet, ob etwas sozial gerechter als etwas anderes ist? Wer misst die volkswirtschaftliche Effizienz? Die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt soll gestärkt werden!? Hat sie diese Verantwortung nicht kraft Amtes? Was ist der angemessene Beitrag eines Bundesministeriums am Erreichen der nationalen Klimaziele? Der Expertenrat für Klimafragen kann Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen. Und dann? Ach ja, er darf eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen machen!

 

Schaut man sich die Grafik des Umweltbundesamtes zur Treibhausgasreduktion der einzelnen Sektoren zwischen 1990 und 2022 an, fällt auf, wer seine „Hausaufgaben“ in Sachen Treibhausgasreduktion gemacht hat! Insbesondere die Sektoren mit den jeweils eher geringeren Anteilen an der gesamtwirtschaftlichen Treibhausgas-Emission haben erstaunliche Erfolge vorzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr hingegen scheint noch an seinem „angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele“ zu arbeiten. Muss es das zukünftig überhaupt noch? Das ursprüngliche Klimaschutzgesetz sah eine Verpflichtung zur Reduktion von Treibhausgasen für jeden Sektor vor. Zukünftig kann man ja die anderen für sich arbeiten lassen! Das fällt dann sicher dem Expertenrat auf, aber: Konsequenzen werden nicht genannt!

Irgendwie fühlt man sich an die Diskussion über die Abschaffung von Noten oder den Wegfall der Bundesjugendwettspiele erinnert. Wettbewerb ist nicht mehr gewollt! Dass unser Wohlstand auf diesem Kern der sozialen Marktwirtschaft beruht, scheinen heute zu viele Menschen vergessen zu haben. Leider auch viele in für unser Land verantwortlichen Positionen!

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